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BDSV zur Novelle der TA Luft: Erhebliche zusätzliche Belastungen ohne nachweisbare Verbesserungen für die Umwelt

Entwurf würde mehr als 150.000 Betriebe in Deutschland erheblich belasten

Düsseldorf, 8. Mai 2017: Nach Auffassung der BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. bedarf der aktuelle Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der TA Luft erheblicher Nachbesserungen. Für die Zulassung und den Betrieb von mehr als 50.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen aus allen Branchen in Deutschland hat die TA Luft eine sehr große Bedeutung. Darüber hinaus hat sie auch Auswirkungen auf mehrere 100.000 nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen. Stark betroffen sind insbesondere über 520 Unternehmen im Bereich Stahlrecycling und anderen Entsorgungssparten, die von der BDSV vertreten werden. Anlässlich der derzeit stattfindenden Ressortabstimmungen des Entwurfs hat sich BDSV Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson u.a. an Kanzleramtsminister Dr. Peter Altmaier, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sowie Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries gewandt.

Rainer Cosson kritisiert insbesondere, dass die geplanten Änderungen weit über die europäischen Vorgaben hinausgingen. Dabei werde das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel einer 1:1-Umsetzung europäischen Rechts ignoriert. „Die erhebliche Verschärfung der TA Luft wäre ein nationaler Alleingang, der die Unternehmen im europäischen Wettbewerb benachteiligen und den Industriestandort Deutschland schwächen und Investitionen verhindern würde“, so Rainer Cosson weiter.

Die BDSV fordert die Bundesministerinnen und -minister auf, die in der geltenden TA Luft bestehenden Bagatell- und Irrelevanzregelungen nicht noch weiter einzuschränken. Eine Ausweitung der Messvorschriften würde erhebliche zusätzliche Kosten für die Unternehmen ohne nachweislichen Nutzen für die Umwelt bedeuten. Ferner bemängelt Cosson, dass der Entwurf ein eigenes Kapitel speziell für Schredderanlagen enthalte, in dem die Grenzwerte verschärft und praxisfremde Verpflichtungen in Bezug auf die Annahme des Vormaterials eingeführt würden.

Die BDSV schlägt daher vor, zunächst den Sevilla-Prozess rund um das WT-BREF abzuwarten und darauf aufbauend ein einheitliches Regelungsgefüge zu erstellen. „Es macht keinen Sinn, im Vorgriff auf anstehende BVT-Prozesse in Europa einen neuen Stand der Technik zu definieren, der im Ergebnis die deutsche Wirtschaft im europäischen Umfeld deutlich benachteiligen würde“, so das Fazit des BDSV Hauptgeschäftsführers Rainer Cosson.

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Referent Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs

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