News

Europäisches Parlament hat sowohl die Handelsguteigenschaft als auch die überragende Recyclingfähigkeit von Stahl ignoriert

Der am 14. März 2017 vom Europäischen Parlament gefasste Beschluss zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft hat bei der BDSV Enttäuschung ausgelöst. „Die Charakteristik des Stahlschrotts als Handelsware ist nicht hinreichend reflektiert worden“, sagt Dr. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes. „Anstatt den weltweiten freien Handel mit Stahlschrott zu stabilisieren, will das EP Grundlagen dafür legen, dass der Schrotthandel auf den regionalen Markt begrenzt werden kann. Das schädigt in besondere m Maße das Geschäft der Stahlrecyclingbetriebe in Deutschland“, so Cosson weiter.

Cosson verweist darauf, dass die deutsche Stahlrecyclingwirtschaft im Vorjahr nur deshalb einen moderaten Rückgang des Stahlschrottversands hinzunehmen brauchte, weil der Export die Abnahmeverluste bei den deutschen Stahlwerken und Gießereien weitgehend kompensieren konnte. Namentlich das Exportgeschäft mit dem Nicht - EU - Land Türkei konnte 2016 wiederbelebt werden. Jetzt zu versuchen, an der Regulierungsschraube „Exportbeschränkungen“ zu drehen, sei deshalb tendenziell geschäftsschädigend.

Auch aus Gründen der Ressourceneffizienz oder des Umweltschutzes bestünde keine Veranlassung, hierzulande anfallenden Stahlschrott in Europa zu belassen. „Türkische, indische oder koreanische Stahlwerke setzen Stahlschrott genauso effizient und umweltschonend ein wie deutsche Anlagen “, stellt Cosson fest. Die Parlamentarier hätten nicht realisiert, dass Stahl durch seine praktisch „unendliche“ Recyclingfähigkeit anders behandelt werden muss als etwa Kunststoff und Papier.

Ansprechpartner

Referent Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs

Ass. jur. Bernd Meyer
Tel.: 0211 828953-33
Fax: 0211 828953-20
E-Mail:

Entdecken Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft