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Plädoyer für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft

(Düsseldorf/Berlin, 1.6.2017) Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ist und bleibt ein Qualitätsmerkmal für Recycling- und Entsorgungsunternehmen. Zum heutigen Inkrafttreten der novellierten Entsorgungsfachbetriebeverordnung weisen die Verbände BDSV und VDM sowie die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metallrecyclingwirtschaft e. V. (ESN) nochmals auf den Nutzen und Mehrwert eines Zertifikats hin.

Die Novelle ist vor allem dadurch geprägt, dass die Überwachungsbe-hörden mehr Einfluss und Steuerungsmöglichkeiten erhalten. „Die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre über die konkreten Inhalte der Novellierungsfassung waren heftig und erbrachten für uns nicht immer die erfreulichsten Ergebnisse. Doch jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und unsere Mitgliedsbetriebe darin zu bestärken, das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat zu erwerben bzw. zu verlängern“, sagt BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson. VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz ergänzt: „Wir setzen darauf, dass die Überwachungsbehörden ihre erweiterten Befugnisse innerhalb der Zertifizierungsprozesse mit Augenmaß wahrnehmen werden. Der Charakter der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als freiwilliges, behördenfernes Zertifizierungssystem muss unbedingt sichtbar bleiben.“

20 Jahre Zertifizierungspraxis zeigen: Entsorgungsfachbetriebe verfügen mit dem Zertifikat über einen Nachweis für ein hohes Qualitätsniveau ihrer Recycling- und Entsorgungsdienstleistungen. In vielen Vergabeverfahren, insbesondere durch die öffentliche Hand, gehört die Zertifizierung zu den Grundvoraussetzungen. Entsorgungsfachbetriebe werden durch Sachverständige auditiert beziehungsweise jährlich re-auditiert.

Die für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben zuständigen Personen unterliegen im Zwei-Jahres-Rhythmus einer Fortbildungspflicht. Auch nach der Novellierung bleibt es dabei, dass ein Entsorgungsfachbetrieb das Zertifikat entweder über eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) mit einem Einzelüberwachungsvertrag oder über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Entsorgergemeinschaft erlan-gen kann.

Bereits 1996 gründeten BDSV und VDM gemeinsam die strikt auf die Branche Stahl- und NE-Metall-Recycling ausgerichtete Entsorgergemeinschaft ESN. Vor allem die von der ESN organisierten Grund- und Fortbildungsseminare, die alternierend in Bonn, Berlin und Düsseldorf stattfinden, genießen aufgrund des klaren Branchenbezugs ein hohes Renommee. ESN-Geschäftsführer Klaus Bunzel: „Die bei der ESN zugelassenen Sachverständigen verfügen anerkanntermaßen über große Expertise und sind absolut unabhängig. Auf dem Weg zum Zertifikat und nach der Zertifikatserteilung unterstützt die ESN ihre Mitglieder bestmöglich.“

Ansprechpartner

Referent Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs

Ass. jur. Bernd Meyer
Tel.: 0211 828953-33
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