Seminarinhalte:
- Güterhändler
Gesetzlich Verpflichtete nach § 2 GwG
Begriff Güterhändler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG
Verpflichtete nach § 4 Abs.5 Nr. 1c) GwG
Verpflichtung unabhängig von Barzahlung?
- Handel mit hochwertigen Gütern
Begriff hochwertige Güter § 4 Abs.5 Nr.1 b) GwG, 1 Abs. 10 GwG
Bargeldzahlung
- Bargeldankauf und zusammenhängende Transaktionen
Vorliegen einer relevanten Barzahlung
Zusammenhängende Transaktionen
- Kopie des Personalausweises im Rahmen der Identifikation
Verpflichtung gemäß § 10 Abs.1 Nr.1 GwG
Spannungsfeld zu dem Datenschutz nach DSGVO – Grundsatz der Datenminimierung
Exkurs § 20 Personalausweisgesetz
- Transparenzregister – Information und Nutzen
- Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Grundsätzlich keine Verpflichtung
Verpflichtung gemäß § 7 Abs.2 GwG (Allgemeinverfügung)
Über den Referenten:
Frederik Albrecht ist seit 1999 Rechtsanwalt und schwerpunktmäßig im Bereich IT-Recht mit Datenschutz und IT-Sicherheit tätig. Da er für Banken und Finanzdienstleister tätig ist, berät er auch im Bereich der Geldwäscheprävention. Seit der Erweiterung des Verpflichtetenkreises sind dies auch Notare, Steuerberater, Immobilienmakler und Güterhändler.
Möchten Sie sich für dieses Seminar vormerken lassen? Schreiben Sie uns: detlef.cohrs@ism-recycling.de.