Archiv 2016

Klarer Arbeitsauftrag an die Bundesregierung

Den heutigen Bundesrats-Beschluss für eine auf ein Jahr be-fristete Ausnahmeregelung zugunsten der Nichteinstufung von HBCD als gefährlicher Abfall kommentiert BDSV Haupt-geschäftsführer Dr. Rainer Cosson wie folgt:

Der Bundesrat hat heute den Weg dafür geebnet, dass die Bu n- desregierung in ihrer Kabinettssitzung am 21. De zember 2016 die Weichen dafür stellen kann, dass die quälenden Auseinanderse t- zungen um die besonderen und kostenintensiven Entsorgungsa n- forderungen für HBCD beendet werden. Es ist unverkennbar, dass die Flut der Ländererlasse, mit denen die zutage getrete ne Entso r- gungsproblematik abgemildert werden sollte, nicht die hinre i- chende Rechtssicherheit herbeiführen konnte. Eine bundesweit geltende, eindeutige Regelung hat sich als unabdingbar erwiesen.

Für mich ist kaum vorstellbar, dass nach Ablauf des einen Jah res der Spuk um die Gefährlichkeit von HBCD von neuem losgehen wird. Die BDSV erwartet, dass die Verantwortlichen die Zeit dafür nutzen werden, eine dauerhaft tragfähige Entsorgungslösung für HBCD ins Werk zu setzen. Die teilweise absurd gesteigerten Ve r- br ennungspreise auf bis zu 6000 Euro pro Tonne sollten nun al s- bald der Vergangenheit angehören und wieder auf Normalmaß sinken.

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