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Verbände-Stellungnahme zum Entwurf einer überarbeiteten LAGA-Vollzugshilfe zur Abfallverbringung

Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Ab-fallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an

Berlin/Düsseldorf/Bonn. Im Rahmen der Anhörung der Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum überarbeiteten Entwurf der LAGA - Mitteilung 25 begrüßen die privaten Verbände der Kreislaufwirtschaft BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs- , Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V., bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) die Aktualisierung der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung.

Die LAGA-Mitteilung gibt den Überwachungsbehörden eine Hilfestellung für die Anwendung der Abfallverbringungsverordnung (VVA), in der zum 1. Januar 2016 Änderungen im Hinblick auf Nachweispflichten für Abfallverbringungen veranlassende Personen wirksam geworden sind.

Allerdings stellen die Verbände Mängel im Detail fest. So werden nicht alle durch die Änderung der VVA entstandenen Unklarheiten für Unternehmen beseitigt. Die Verbände sehen insbesondere bei der Verbringung von Abfällen der sogenannten grünen Liste zu hohe bürokratische Hürden in Form von Nachweispflichten auf sich zukommen.

Bei der Verbringung der ungefährlichen Abfälle der grünen Liste sollten die Überwachungsbehörden vor Ort die VVA deshalb im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes praxisnah anwenden. Gerade vor dem Hintergrund, dass nicht überall in Europa moderne Recyclinganlagen zur Verfügung stehen, ist es wichtig, den Transport entsprechender Abfälle möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Eine zu restriktive Anwendung der Abfallverbringungsverordnung könnte das Recycling als Entsorgungsoption ausbremsen.

Ansprechpartner

Referent Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs

Ass. jur. Bernd Meyer
Tel.: 0211 828953-33
Fax: 0211 828953-20
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